Beurlaubung

Eine Beurlaubung kann der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin nach schriftlicher Begründung durch die Sorgeberechtigten für einen Zeitraum von maximal drei Tagen ausstellen. Längerfristige Beurlaubungen obliegen der Schulleitung.

Am letzten Schultag vor und am ersten Schultag nach den Ferien kann eine Beurlaubung nur von der ADD in Trier genehmigt werden.

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